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Gemeindebürgerrecht im Kt. Aargau

Verfasst: Fr 14. Aug 2026, 11:25
von bus68
Hallo

Ich habe eine technische Frage zum Bürgerrecht im Kanton Aargau um 1915. Es geht um die Handhabung von Personen mit mehreren Heimatorten innerhalb des Kantons.

Angenommen, Person XY war um 1900 Bürger von Gemeinde A, nach einem Umzug in Gemeinde B war sie 1927 Bürger von Gemeinde A und B.

Wie waren die Zuständigkeiten in einem solchen Fall zwischen 1900-1927 geregelt?
Gab es hier kantonale oder staatliche Regeln für die Gemeinden?
War nur eine Gemeinde für die Akten zuständig, oder gab es eine "doppelte Buchhaltung" in beiden Gemeinden?
In welcher Gemeinde beginnt man besser mit der Recherche (Zivilstandsamt)?

Liebe Grüsse
bus68