Eigentumstatus Pfarrarchivunterlagen
Verfasst: So 20. Jan 2008, 09:42
Hallo Listies,
wer von Euch kann mir unter Mitteilung von Entscheidungen oder sonstigen Quellen klare Auskunft geben, welchen Anspruch man geltend machen kann Unterlagen des Pfarrarchivs einer Gemeinde einzusehen?
Ausgenommen natürlich die Standesbücher!
Es geht mir konkret darum, ob es möglich ist eine Einsicht in die Pfarrarchivunterlagen verlangen zu können, die nicht Standesbücher sind z. B. Kompetenzbücher u. a. Archivalien.
Wem gehören diese Unterlagen grundsätzlich. Ist es wie bei den Standesunterlagen, dass diese der Kirche gehören oder ist hier differenziert auch die politische Gemeinde u. U. mit Eigentumsrechten beteiligt?
Wie könnte man geschickterweise vorgehen, wenn der betr. Pfarrer schon bei KB-Einsicht unflexibel ist?
Bin für jeden Hinwies dankbar.
Gruß
Bruno
;;;
wer von Euch kann mir unter Mitteilung von Entscheidungen oder sonstigen Quellen klare Auskunft geben, welchen Anspruch man geltend machen kann Unterlagen des Pfarrarchivs einer Gemeinde einzusehen?
Ausgenommen natürlich die Standesbücher!
Es geht mir konkret darum, ob es möglich ist eine Einsicht in die Pfarrarchivunterlagen verlangen zu können, die nicht Standesbücher sind z. B. Kompetenzbücher u. a. Archivalien.
Wem gehören diese Unterlagen grundsätzlich. Ist es wie bei den Standesunterlagen, dass diese der Kirche gehören oder ist hier differenziert auch die politische Gemeinde u. U. mit Eigentumsrechten beteiligt?
Wie könnte man geschickterweise vorgehen, wenn der betr. Pfarrer schon bei KB-Einsicht unflexibel ist?
Bin für jeden Hinwies dankbar.
Gruß
Bruno
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