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Chorgericht 1683

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 13:33
von Walter
Ich bitte wieder um Lesehilfe!

Wer kann im folgenden Text die fehlenden Teile ergänzen?

Chorgericht 1683

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 13:47
von Kraehe
Das ist nicht einfach, Walter, Vermute Gosshoechstetten, Chorgerichtsmanual. Vielleicht faengt es an mit: der Wirte .... Bin davon ueberhaupt nicht sicher.

Gruss, Bernard

Chorgericht 1683

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 14:31
von Walter
Hallo Bernard

Ja, es ist das Chorgerichtsmanual von Grosshöchstetten! Ich bin wieder am entziffern, leider waren bei meinem Besuch die Umstände (Licht, Zeitnot usw.) entsprechend schlecht.
Auf deine Antwort habe ich den Textteil nochmals angesehen, dein Vorschlag (der Wirte) scheint mir aber nicht passend, bin aber dadurch auf folgende Lösung gestossen:
... die Witwen in der Lugeren ...
das scheint mir zu passen.
Lugeren (heute Luegern) ist ein kleiner Hof zwischen Zäziwil und Grosshöchstetten.
Die in meiner Datensammlung passende Verena ist 1632 geboren, oo 1652 mit Hans Künzli und taufte zwischen 1653-66 7 Kinder, leider gibt es zu dieser Zeit noch keine Totenrodel (bez. Witwe).

Gruss
Walter

Chorgericht 1683

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 16:25
von Hortulana
Hallo Walter

Sodeli, gebe auch noch mal meinen Senf dazu...

1. Würde auch sagen, es heisst die Witwen

2. darbey ein üppig Wesen = zwischen e und i geht ein Strich durch, der meines Erachtens nicht zum Wort gehört. Und das i-Pünktchen scheint mir von links nach rechts verzogen worden zu sein.

3. schräyen und jauchtzen dess ? takts soll vorgeloffen sein
Hier bin ich mir nicht ganz sicher - aber ist jedenfalls mal ein Vorschlag.

Gruss

Chorgericht 1683

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 17:40
von Walter
Hallo Hortulana

... ein üppig Wesen... scheint mir passend, der Schrägstrich gehört zum S darüber, dieses S könnte auch ein P sein, passt aber nicht.

... deß Takts... sehe ich jetzt als ...deß Nachts... (ist zwar ein etwas komisches N, aber währe passend).

Was soll nur dieses vorgeloffen bedeuten?

Chorgericht 1683

Verfasst: Do 24. Apr 2008, 17:55
von Hortulana
Hoi Walter

- Das schenken mit S scheint für mich die einzig logische Möglichkeit. Ich hatte zunächst noch an Thrinken gedacht, aber da fehlt ein i.

- Jetzt wo Du es sagst... ja, der erste Buchstabe könnte tatsächlich ein N sein, und Nachts würde auch Sinn machen.

- vorgeloffen habe ich als vorgelaufen (äs isch öbbis vorglüffe) im Sinne von vorgefallen verstanden

Gruss

Chorgericht 1683

Verfasst: Fr 25. Apr 2008, 07:35
von Walter
Hallo Hortulana

Damit ist aus meiner Sicht der Text komplett:

Eodem ist erschienen Verena Stuffen=
egger die Witwen in der Lugeren,
deren ihr unnöhtigeß Wein schenken
vorgehallten worden, darbey ein üppig
Wesen, schräyen und jauchtzen deß Nachts
solle vorgeloffen sein; ist ernstlich dar=
von abgemahnt und umb X.ß. (10 Schilling) ge=
strafft worden.


Ist das "vorgeloffen" ein typischer Berner Ausdruck?

Nun aber noch ein ganz anderer Punkt:
Liege ich richtig, wenn ich den FN Stuffenegger als den ursprünlichen Namen der Verena interpretiere, oder muss ich bei dieser Witwe nach einer angeheirateten Verena Stuffenegger suchen? Aber auch bei allen Taufen wurden im 17.+18.Jh. die ursprünlichen FN der Ehefrauen notiert, gab es damals noch keinen Namenwechsel bei der Eheschliessung?

Beste Grüsse

Chorgericht 1683

Verfasst: Fr 25. Apr 2008, 08:21
von Hortulana
Hoi Walter

Bezüglich dem vorgeloffen/vorglüffe: das Wort wird von meiner Familie (aus dem Raum Interlaken) heutzutage im täglichen Sprachgebrauch hin und wieder mal benutzt. Einer Kollegin aus Brienz ist das Wort wiederum so nicht bekannt. Wo genau man vorglüffe im Sinne von vorgefallen überall benutzt ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt.

Aber wenn Du bei Google vorgelaufen eingibst, findest Du nebst Seiten, in denen das Wort im Sinne von ein paar Schritte vorlaufen verwendet wird, auch einige Seiten mit historischem Inhalt, in denen es dieselbe Bedeutung hat wie vorgefallen. Beispielsweise in einem Buch über Maximilian I von Bayern . In einer Textpassage heisst es:
Man konnte nit vermerken, dass ob diesem actu compulationis etwas vorgelaufen, was gegen unsere confessionsverwandte, Gottes Wort und dem gewissen zuwider oder ärgerlich gewesen wäre.
Ich denke, dass das Wort vorgelaufen früher in weiten Teilen des deutschen Sprachraumes verwendet wurde, und dass es in gewissen Regionen der Schweiz bis in die heutige Zeit überlebte (ich glaube, im Schwabenland wird es teils auch noch heute benutzt, aber ganz sicher bin ich mir da nicht).

Was nun den FN von Verena anbelangt... das ist meines Erachtens nicht klar zu bestimmen. Denn ich selbst bin schon beiden Varianten begegnet (dass man in dem Fall den Geburtsnamen benutzte, als auch den Namen des verstorbenen Gatten). Ich würde dennoch mal davon ausgehen, dass Stuffenegger ihr Geburtsname war. Gibt es in der Gemeinde Grosshöchstetten Steuermanuale aus dieser Zeit? Vielleicht würde sich dort ein Hinweis auf den Besitzer des Lugeren-Hofes und ev. dazugehörigem Land finden.

Gruss