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Erbschein
Verfasst: So 21. Jun 2009, 11:52
von durell 9
Hallo, kann mir jemand sagen, ob man einen Miterben, der das Erbe angenommen hat, zwingen kann seine Geburtsurkunde einzureichen, denn ohne die gibt es keinen Erbschein.
Erbschein
Verfasst: So 21. Jun 2009, 13:09
von Ulrich
Hallo durell9,
wenn es sich dabei um dich selbst handelt, empfehle ich dir einen Anwalt aufzusuchen der dir eine verbindliche Aussage geben kann.
Erbschein
Verfasst: So 21. Jun 2009, 21:03
von schwede
Bestelle die Geburtsurkunde des Miterben beim Standesamt
dann hast du sie und musst niemanden zwingen.
Erbschein
Verfasst: So 21. Jun 2009, 21:19
von durell 9
Original von schwede
Bestelle die Geburtsurkunde des Miterben beim Standesamt
dann hast du sie und musst niemanden zwingen.
Das ist leider nicht möglich, da diese nur an den Miterben geschickt wird.
Erbschein
Verfasst: Sa 11. Jul 2009, 23:14
von Stephleuen
Betrift diese Frage das Schweizerische Erbrecht?
Zweite Frage gibt es ein rechtsgültiges Testament?
Wenn ja ist das notariel beglaubigt?
Wenn alles ja, kann das Erbe nur auf zivilrechtlichem Weg angefochten werden. Ob sich das lohnt muss jeder für sich entscheiden.
NAch schweizerischer Gesetzgebung können Sie als Bürger keinen Mitbürger zwingen sich mit irgendwelchen Dokumenten Ihnen gegenüber auszuweisen. Ein solches Ansinnen können nur jusistische Personen - Rechtsanwälte, Notare, Fürsprech, Richter und Polizeibeamte erwirken. In gewissen Fällen wird sogar eine richterliche Verfügung verlangt.
Gruss Stephan Leuenberger