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Militätpflicht und Heiratserlaubnis

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 23:01
von uhuwerst
Im Bistumsarchiv Speyer nannte mir die Archivarin heute als möglichen Grund für eine Heirat erst nach der Geburt des Kindes dass Männer erst nach Ableisten ihres Militärdienstes heiraten durften.
Weiß jemand, wie die Bestimmungen in der Pfalz im 19. Jahrhundert und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts waren?
Gab es sonst noch Beschränkungen beim Heiraten? Ich habe einmal gelesen, dass man ein bestimmtes Einkommen nachweisen musste?

Militätpflicht und Heiratserlaubnis

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 23:50
von Kraehe
Hallo Uhuwerst,

Beide war moeglich. Ich kenne den ersten Grund, ueberall in Europa, fuer Soldaten zwischen den 18. und 20. Jahrhundert. Aus verschiedenen Gruenden. Ein genuegendes Einkommen war m.E. mehr eine Sache des 19. Jahrhunderts (ich kenne diese Situation besonders aus der Schweiz), als die lokale Autoritaeten einfach verhinderten das zu arme Leute heirateten, um damit wieder zu verhindern dass die Familie zu Lasten der (Kirch)Gemeinde kam (manchmal zwecklos; man kriegte einfach viele uneheliche Kinder). Nicht selten wurden solche unverheiratete Paaren auch zur Auswanderung nach den Amerikas "befordert".

Mit freundlichem Gruss,

Bernard Krijbolder