Militätpflicht und Heiratserlaubnis
Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 23:01
Im Bistumsarchiv Speyer nannte mir die Archivarin heute als möglichen Grund für eine Heirat erst nach der Geburt des Kindes dass Männer erst nach Ableisten ihres Militärdienstes heiraten durften.
Weiß jemand, wie die Bestimmungen in der Pfalz im 19. Jahrhundert und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts waren?
Gab es sonst noch Beschränkungen beim Heiraten? Ich habe einmal gelesen, dass man ein bestimmtes Einkommen nachweisen musste?
Weiß jemand, wie die Bestimmungen in der Pfalz im 19. Jahrhundert und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts waren?
Gab es sonst noch Beschränkungen beim Heiraten? Ich habe einmal gelesen, dass man ein bestimmtes Einkommen nachweisen musste?