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Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 16:16
von MIG
Ab welchem Alter wurden die jungen Männer (evtl. Kinder) zum Kriegsdienst von den Heeren mitgenommen?
Gab es da irgendwelche Altersgrenzen?

Danke für Hinweise

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 17:52
von Thomas
Ich welchem historischen Zeitraum? Und geht es Söldner-Truppen oder um reguläre Rekrutierungen?

Gruss

Thomas

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 18:23
von MIG
Hallo Thomas,

der Zeitraum ist derzeit etwa zwischen 1750 und 1815. Die Napoleonische Zeit also.
Ich finde in den Wittenbacher Totenbücher immer wieder Einträge verstorbener Soldaten.
Jetzt hat sich in zwei Fällen (Falls keine allzu üblen Transskriptionsfehler vorliegen, wovon ich nicht ausgehe) als einzige Möglichkeit ergeben, dass die Gefallenen etwas über 12 Jahre alt waren.
Vom aktuellen Problem hänge ich den Totenbucheintrag an.

Gruss Michael

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 19:01
von Thomas
Bereits im Internet (z.B. hier und hier) sind zahlreiche Belege zu finden, dass Napoleon auch Kindersoldaten (zwangs-)rekrutierte, vor allem gegen das Ende seiner Herrschaft.

Gruss

Thomas

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Mi 5. Aug 2009, 20:17
von Develey Yvette
In der Liste der waadtländischen Soldaten in Napoleons Truppen, waren die jüngsten ca 16 Jahre alt.

CYD

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 06:36
von Stephleuen
In der Schweiz beginnt die napoleonische Zeit mit seinem Einmarsch im März 1798. Bis dahin galt in der alten Republick Bern eine allgemeine Wehrpflicht von 16 Jahren bis und mit dem 60 Altersjahr. Dazu kommt auf dem Lande die Regelung, dass pro Haushalt in der Regel nur ein Mann eingezogen wurde. Dabei muss noch unterschieden werden zwischen Landsturm und Auszügerregimenter. Zusätzlich galten bereits im 18. Jh für Landwirte und Müller die mit dem Staat in einer Erblehensbeziehung standen wiederum Sonderregelungen, die ihre Ursprünge im Mannlehen, Erblehen gegen besondere Dienste gegenüber dem Lehensherrn, wie Kriegsdienst, Kraft Hoheitsrechte, zu suchen sind.

Für das Söldnerwesen galten bis zur Reformation offiziell eigene Regeln und nach der Reformation verlief vieles verdeckt. Das spätere Söldnerwesen in Bezug auf Frankreich, Österreich, Holland Neapel usw. bestand aus Staatsverträgen.

Nach 1798 wurde das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt. Die Eidgenossen haben sich zuerst generell geweigert den Franzosen ihre jungmannschaft zum Kriegstdienst anzuvertrauen. Doch alles wehren half nichts. Einzig es konnten nur ledegie Männer für die napoleonischen Feldzüge eingezogen werden und nur junge Männer die zu Hause auf dem Hof nicht unbedingt notwendig waren, dh. sofern genügend andere Arbeitskräfte auf dem Hof zur Verfügung standen.

In wie weit die Mindestaltersgrenzen immer eingehalten wurden wage ich dennoch zu bezweifeln. Die Pfarrberichte von 1764 geben hier zum Teil erschütternde Bilder.

ICh mache noch auf die Liedersammlung "im Röseligarte" von Otto von Greyerz aufmerksam:
- Im Argäu si zwöi Liebi; erzählt die Geschichte des jungen Soldaten der in die Fremde in den Kriegsdienst zieht und sein Schatz zu Hause warten lässt.
- Es het ä Bur äs Töchterli; Der Vater von Barbli erklärt dem Dursli "und isch dirs BArbli noch so hold du bist noch viel zu jung". Worauf Dursli in fremde Kriegstdienst zieht (Altes Grenchnerlied)
-Stehts in Truhre muess ig läbe...


Gruss Stephan Leuenberger

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: Do 6. Aug 2009, 19:24
von MIG
Danke Stephan und den anderen für die Rückmeldungen

Meine Fälle liegen in der Fürstabtei St.Gallen und vor 1798.
Lassen sich deine Informationen für Bern in diese Region übetragen?

In Anhang noch ein Beispiel für eine solches Todesmeldung aus dem Jahr 1768. Diese junge Mann wurde immerhin 22 Jahre.

Nebenbei noch die Frage: Übersetze ich Gallia miles zutreffend mit Franz. Armee oder ist da ein Militärdienst für den Fürst(-weniger-)Abt von St.Gallen gemeint?
Wo liegt dieses Dovy ?


Gruss Michael

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: So 9. Aug 2009, 12:16
von Stephleuen
In wie weit sich das Bernerbeispiel auf St. Gallen übertragen lässt kann ich nicht mit Sicherheit bestätigen. Immerhin war das Militärwesen in der Eidgenossenschaft nicht einheitlich geregelt. Jeder Stand hatte seine eigene Miliz, eigene Uniformen und Fahnen.

Mann muss dabei auch berücksichtigen, dass die Innerschweizerstände nicht die gleichen Interessen und Zielsetzungen verfolgten wie das weltoffene Bern und Zürich.

In der Kantonsbibliothek und im Staatsarchiv St. Gallen befinden sich aber mit sicherheit eine Unmenge Bücher die darüber berichten. Hilfe zu Literatur speziell auf St.Gallen zugeschnitten könnte auch der Suchdienst der schweizerischen Nationalbibliothek in Bern geben.


Gruss
Stephan Leuenberger

Einberufungsalter zum Kriegsdienst

Verfasst: So 9. Aug 2009, 16:54
von Thomas
“in Gallia miles“ bedeutet wörtlich “Soldat in Gallien“

Gruss

Thomas