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Walter
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Beitrag
von Walter » So 23. Aug 2009, 15:56
Ich bitte um Lesehilfe!
Habe hier einen Text aus dem Chorgerichtsmanual von Grosshöchstetten, wer kann mir bei den fehlenden oder unsicheren Textteilen behilflich sein? Der “Fall“ geht noch weiter, ich möchte aber erst mit diesem Text klar kommen.
Vielen Dank
Walter
(Habe die Korrekturen eingefügt und den Text neu aufgeladen.)
- Editiert von Walter am 31.08.2009, 09:42 -
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LG, Walter
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hhg
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Beitrag
von hhg » So 23. Aug 2009, 19:10
Hallo Walter,
meine Amateurmeinung mit großen Fragenzeichen:
auff Ziestag (schweizerdeutscher Dienstag?) an die Anuntiationis Maria (Feiertag Mariä Verkündigung, wenn es den in der Rerformierten Kirche gibt).
die Kringel nach geschwängert und bekandt sind vielleicht nur eine Art Trennzeichen ähnlich dem Doppelpunkt?
Ich hoffe, du kriegst kompetentere Antworten ...
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Walter
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Beitrag
von Walter » So 23. Aug 2009, 19:44
Hallo Helmut
Mit “Ziestag“ liegst du sicher richtig! Eigentlich heisst der Dienstag in meinem “schwizerdütsch“ “Zischtig“, aber das ist ja fast gleich, und der Schreibende verwendete ja eigentlich die Schriftsprache.
Weiter sagt Wikipedia, Mariä Verkündung ist am 25. März, also ist auch das richtig!
Besten Dank und Gruss
Walter
LG, Walter
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Pili
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Beitrag
von Pili » So 23. Aug 2009, 20:57
Die Kringel (im Text Fragezeichen) habe ich schon öfters angetroffen. Ich lese sie mit "so" und es macht immer Sinn.
Das Wort vor "Kachlers" scheint mir nicht "ersamen" zu heissen, vielleicht ein Vorname oder sonst nähere Bezeichnung mit Anfangsbuchstabe C.
"anred" kann ich bestätigen. Aber statt "ihnen" (vor Termin) würde ich "ihme" (eine alte Bezeichnung für ihm") lesen.
Gruss
Pili
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Walter
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Beitrag
von Walter » So 23. Aug 2009, 21:40
von Pili:
Das Wort vor "Kachlers" scheint mir nicht "ersamen" zu heissen, vielleicht ein Vorname oder sonst nähere Bezeichnung mit Anfangsbuchstabe C.
Hallo Pili,
bei genauerer Betrachtung lese ich “des lahmen Kachlers“, was sagst du dazu?
Gruss
Walter
LG, Walter
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Kraehe
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Beitrag
von Kraehe » So 23. Aug 2009, 23:02
Hallo Walter,
ich wollte nicht frueher reagieren. Da steht m.E. "in die Annuntiationis Mariae" "Auf dem Tag Maria Verkuendigung". ( Am Ende "citandi" kann in Verbindung stehen mit "Domicil" und mit "also zitiert". Ist mir noch nicht ganz klar. Brauchen wir einen Experten.
Gruss,
Bernard Krijbolder
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hhg
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von hhg » Mo 24. Aug 2009, 05:15
... Vorschlag eines Nicht-Experten:
domi citandi = Wohnung des Beklagten (Herbeizitierten)
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Pili
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Beitrag
von Pili » Mo 24. Aug 2009, 06:40
Hallo Walter
"des lahmen Kachlers" könnte durchaus sein.
Gruss
Pili
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Walter
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von Walter » Mo 24. Aug 2009, 18:35
Im Moment sehe ich nur noch zwei offene Fragen:
1. Dieses P-Zeichen (Pili deutet es als “so“? Irgendwo habe ich es auch schon mehrfach angetroffen??).
2. Der letzte Satz (lateinisch?). Ich habe diese 3 Worte nochmals hier eingestellt und warte auf überzeugendere Deutungen  .
Gruss
Walter
LG, Walter
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pfalzteufel
Beitrag
von pfalzteufel » Di 25. Aug 2009, 22:23
Hallo Walter,
domi citandi könnte eine Art Abkürzung für folgendes sein
domicilium citandi
= Gerichtsstand
normalerweise findet man in alten Gerichts-Akten ab und an
domicilium citandi et executandi
=Gerichtsstand und Erfüllungsort\"
(domicilia executandi für letzteres)
Allerdings findet man das eher bei e Erbsachen oder Gläubigersachen
Das erste Wort kann ich weder lesen noch irgendwie zuweisen im Zusammenhang zu domi(-cilium) und citandis
Viele Grüße
Oli
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Kraehe
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Beitrag
von Kraehe » Di 25. Aug 2009, 22:31
Guten Abend Walter,
Noch einmal ein Versuch. Aber ich zweifle: Ich hatte schon gleich redeniert wie Oli, aber mit als erster Wort "Gmeinde". D.h. dass der mutmasslichen Boesewicht Daniel S. am naechsten Sonntag, nach seiner Besinnung, wieder in der Kirchgemeinde vor dem Chorgericht erscheinen soll. Und jetzt muss ich das wieder an (Schrift)Experten ueberlassen.
Mit freundlichem Gruss,
Bernard Krijbolder
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pfalzteufel
Beitrag
von pfalzteufel » Di 25. Aug 2009, 23:11
Also das erste Wort Buchstabe für Buchstabe übersetzt müßte Neindt heißen.
Machte erst keinen Sinn bis ich es gegoogelt habe
Nendaz (deutsch. Neind oder Neindt) ist eine politische Gemeinde im schweizerischen Kanton Wallis (französisch: Valais) im Bezirk Conthey.
Ob dir das allerdings was hilft weiß ich nicht.
Da Grosshöchstetten ja im Kanton Bern liegt
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hhg
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von hhg » Mi 26. Aug 2009, 07:07
sicher scheint die Mitte des ersten Wortes ..ind... Als was sind der Anfang und der letze Buchstabe zu lesen?
Zweifel gekommen sind mir beim domi. Der erste Buchstabe schaut ganz anders aus als die sonst im Text vorkommenden d, der zweite, oben nicht offen wie die anderen o, ähnelt mehr dem e bei Termin ...
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Walter
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von Walter » Sa 29. Aug 2009, 21:01
Also, bevor ich nun an dem letzten Satz verzweifle mache ich halt weiter mit der Fortsetzung in dieser Angelegenheit.
In zweiten Teil wird der gleiche Daniel St. von einer zweiten Frau zur Ehe angesprochen. Der Text ist sehr lang, er geht über zwei Seiten. Es fehlt mir aber nur noch 1 Wort (.......), und bei einigen weiteren Begriffen bin ich noch mehr oder weniger unsicher.
Grosse Mühe bereitet mir auch die Verständlichkeit des Textes mit der altertümlichen Sprache, in Kombination mit dem „Juristendeutsch“ der damaligen Zeit.
Der ganze Fall ist sehr interessant, sowohl die ausführlich beschriebene Rechtssprechung wie auch die entsprechenden Strafen und Bussen. Speziell ist auch, wie hier über ein noch ungeborenes uneheliches Kind verfügt wird!
Am 31.Mai 1691 tauft übrigens das Paar Stuffenegger-Läderach ihr erstes Kind, die Heirat (um 1690) habe ich aber bis dato nicht gefunden.
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hhg
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von hhg » So 30. Aug 2009, 06:43
Hallo Walter,
vielleicht
daß er Stuffenegger sich auff der Küntzien Seytthen gebindet ...?
der letzte Teil des fehlenden Wortes Erwiesene, das ganze unErwiesene?
die 15 Kronen am Ende wären ent-, nicht auszurichten
Alles andere täte ich genauso lesen wie du ...
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Walter
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von Walter » So 30. Aug 2009, 10:01
Hallo Helmut
Vielen Dank für deine Vorschläge, ich denke das kann ich alles so übernehmen.
Gruss
Walter
LG, Walter
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Pili
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von Pili » Mo 31. Aug 2009, 14:59
Ich habe noch 2 Wörter gefunden, die ich anders lesen würde und die im Text Sinn machen:
... sich auff der Küenzin Seytthen "gelencket", und ....
... auf die Wellt gebähren wirdt, so "es" halbjährig, Zu seinen Handen .....
Gruss
Pili
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Astacus
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von Astacus » Sa 15. Okt 2011, 10:59
Hallo zusammen.
Ich beschäftige mich zur Zeit mit den Chorgerichts – Manualen von Wichtrach, ich stelle meine Frage hier, da ja die Thematik des Themas passt:
Es handelt sich um eine Vaterschaftsklage, allerdings klagt erst der angebliche Vater des Kindes, Anthonj Rubj von Oppligen, gegen die Mutter, welche behauptet, dass er der Vater sei... Angriff ist wohl die beste Verteidigung... Die Mutter, Anna Krebs von Oppligen, eine 5x Uhrgrosstante von mir, verklagt dann auch Anthonj... Es gab in diesem Verfahren einige Fehler, basierend auf der Unwissenheit des zuständigen Chorrichters Zimmermann... Das Verfahren endet mit folgendem Schuldspruch:
...das von
der Krebs am 9. 8. bris verstrichenen Jahres zur Welt
geborenen Kind namens Anna ihres, der
Mutter, Geschlechts Namens, Erhaltung und Heymahts
halber, unehelich zugesprochen, auch dieselbe nicht nur
zu 12. tägiger Ober Chorgerichtlicher Abbüssung condemniert
sonder gegen den Beklagten in alle dissorts erlittene
Kösten auf Moderatrion hin verfällt. Gott mit
uns! Datum d. 30. Mey 1769.
Verstehe ich das Urteil Richtig wenn ich davon ausgehe, dass sie zu einem 12 tägigen Arrest verurteilt (condemniert) wurde und alle Kosten zu übernehmen hatte?
Es gibt noch Ausdrücke, die ich zu deuten glaube, mir aber nicht sicher bin:
Genisst: Geburt?
...von Stüeb zu Stüeb vorgelesen...: Seite, Eintrag?
Gibt es alternative Schreibweisen zu MeGHll, wie z.B. MuHHl, MrHHln... und falls ja, wie sind diese zu deuten? Diese Abkürzungen sind oft schwer zu lesen, erschwerend ist auch, dass das gleiche Wort/Kürzel oft in verschiedenen Schreibweisen vorhanden ist.
Gruss Andreas
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Walter
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von Walter » Sa 15. Okt 2011, 21:24
Astacus hat geschrieben:
Genisst: Geburt?
Als Gnist wurde das Verhör bei der Geburt eines Kindes bezeichnet, dessen Vater festgestellt werden soll. Die werdende (ledige) Mutter wurde also während ihrer Niederkunft durch Vertreter des Chorgerichts nach dem Kindsvater ausgefragt, ihre Not und ihre Schmerzen wurden als Druckmittel benutzt. Eine ziemlich schlimme Sache!
Gruss, Walter
LG, Walter
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Astacus
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von Astacus » So 16. Okt 2011, 12:45
Danke Walter für die Antwort.
Der Begriff der Genist/Genisst oder genistlichen Examination fällt öfters, ich habe Genisst als Geburt gedeutet, dass dabei ein Verhör stattfand oder besser stattfinden sollte, war kaum zu übersehen... Der zuständige Chorrichter, Obmann Zimmermann war, so scheint es jedenfalls, nicht immer Herr der Lage... Er kam zu spät zur Geburt, als er ankam, „... seye das Kind schon bei der Stelle gewesen...“ Auch die Befragung der Hebamme, schien seine Tücken zu haben...:
„Der Chorgerichts Obmann Zimmermann entschuldigte sich, er
habe nicht gewusst, dass er der Nachgeburt nachfragen
solle...“
Der ledigen Mutter wurde angelastet, dass sie die Obrigkeit mit Absicht zu spät über die bevorstehende Geburt informiert habe.
„...zumalen die Klägerin
underlassen die zu ihr so genisstliche Examination
von eüch verordnete Ehrgäümer zu rechter Zeit zu
Verführung dieses Examens zu beruffen, mithin jenige
haupt Erforderlichkeit zu Beglaubigung ihrer Klage
versammelt...“
Allerdings finde ich das Verhalten der/des Chorrichter/s und des Oberchorgerichts, erstaunlich neutral für diese Zeit.
Gruss Andreas
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Walter
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von Walter » So 16. Okt 2011, 15:32
Hallo Andreas
Die Geburt der Anna Krebs war also am 9. 8bris (=Oktober) 1768.
Hast du den Taufeintrag vom 21. Oktober?
Ich hänge in hier mal an. Leider ist er nicht sehr gut zu lesen.
Gruss, Walter
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Astacus
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von Astacus » So 16. Okt 2011, 17:07
Hallo Walter
Besten Dank für den KB-Auszug, dieser und der Lebensweg der Anna sind mir bekannt.
Es war wohl nicht immer einfach, Paten für ein uneheliches Kind zu finden. Nach dem Motto; "Eine Hand wäscht die Andere",
stellten sich Emanuel Schreyer von Gals und dessen Frau Rosina Stucki als Paten zur Verfügung. Hans Krebs, der Grossvater der unehelichen Anna, wurde dann kurze Zeit später Pate bei den Eheleuten Schreyer - Stucki...
Gruss Andreas
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Astacus
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von Astacus » Di 18. Okt 2011, 08:29
Stauffenegger Fund, Chorgerichtsmanual Wichtrach 1837:
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