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Glarner Gemeindereform
Verfasst: Mo 14. Sep 2009, 18:42
von Thomas
Gemeindefusionen gab es in der Schweiz immer wieder. Für Genealogen, die Geschlechter in der Regel nach dem (alten) Heimatort definieren, eine Herausforderung, besteht doch die Gefahr, das z.B. Meier von X und Meier von Y, genealogisch nicht verwandt, in der fusionierten Gemeinde XY plötzlich fälschlicherweise demselben Geschlecht zugeordnet werden. Nun steht im Kanton Glarus eine
Gemeindereform an, die es in dieser Radikalität noch nie gegeben hat. Aus 25 Gemeinden werden voraussichtlich 2011 deren drei: Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd. Wie gehen wir damit um, auch in diesem Forum?
Glarner Gemeindereform
Verfasst: Mo 14. Sep 2009, 18:59
von Wolf
Original von Thomas
Nun steht im Kanton Glarus eine Gemeindereform an, die es in dieser Radikalität noch nie gegeben hat. Aus 25 Gemeinden werden voraussichtlich 2011 deren drei: Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd. Wie gehen wir damit um, auch in diesem Forum?
Da wir hier in der Regel ja vorerst kaum nach Personen suchen werden, die nach der anstehenden Gemeindereform geboren sein werden, würde ich es so halten, wie ich persönlich es schon mit früheren Gemeindefusionen halte: massgebend ist für mich das Bürgerrecht in der letzten gedruckten Version des Familiennamenbuches, also von 1989.
Glarus Nord und Glarus Süd machen mir da keine Sorgen - die gibt es bisher nicht. Glarus könnte in Zukunft evtl. verwirrend werden, wenn nur noch das neue Bürgerrecht Glarus bekannt ist, bei Namen, die es auch schon vorher als Bürger von Glarus gab - aber auch anderen Gemeinden.
Im zitierten Artikel finde ich übrigens keinen Hinweis auf das Bürgerrecht! Wird das auch zusammengefasst? Als Gegenbeispiel: St.Gallen, Rotmonten, Straubenzell und Tablat wurden zwar als politische Gemeinde zu St.Gallen zusammengefasst - die 4 Ortsbürgergemeinden (und damit die separaten Bürgerrechte) blieben aber erhalten.
In diesem Sinne eine Warnung vor der CD-Version des Familiennamenbuches: dort wird (falsch!) statt Rotmonten, Straubenzell bzw. Tablat die Stadt St.Gallen als Bürgerort angegeben

. Es dürfte nicht das einzige Beispiel einer voreiligen und falschen Korrektur sein.
Glarner Gemeindereform
Verfasst: Mo 14. Sep 2009, 20:15
von Thomas
Im Memorial für die a.o. Landsgemeinde 2007 des Kantons Glarus, an der über die Fusion befunden wurde, steht u.a. folgendes: “....Jedes Dorf bleibt mit seinem Charakter und seiner Kultur bestehen, was sich unter anderem in bestehen bleibenden Namen, Wappen – ihm wird lediglich keine offizielle Bedeutung mehr zukommen – und unveränderten Postanschriften niederschlägt. Einzig das Bürgerrecht wird auf die neue Gemeinde übertragen....“
Gruss
Thomas
Re: Glarner Gemeindereform
Verfasst: Mo 9. Apr 2012, 17:51
von Renward
Meine beiden Söhne, 1998 und 2001 geboren als bisherige Bürger von Naefels/GL, sind auf allen amtlichen Dokumenten nun als Bürger von Glarus Nord eingetragen.
Re: Glarner Gemeindereform
Verfasst: Mi 17. Jul 2024, 10:39
von Herminio Bossi
Ich würde die früheren Gemeinden in jedem Fall vorziehen, insbesondere wenn es um die Lokalisierung von Geschlechtern geht. So gibt es von einigen Familien seit der Reformation einen katholischen sowie einen reformierten Zweig, die sich seit dem frühen 16-ten Jahrhundert isoliert voneinander entwickelten. So macht es doch einen Unterschied, ob man ein Gallati von Näfels oder von Mollis ist, aber nach der Gemeindereform würde das in einen Topf geworfen, was für unsere Sache nicht wirklich hilfreich ist. Auch ohne Konfessionsspaltung macht es die Rückverfolgung verschiedener Familienzweige übersichtlicher.
Persönlich hat es mich auch geschmerzt, als mein angestammter Tessiner Bürgerort Bruzella durch die Fusionsgemeinde Breggia ersetzt wurde - wobei das mehr eine emotionale Geschichte ist.