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von pfalzteufel » Fr 30. Okt 2009, 19:48
Das schwere daran ist natürlich die Tatsache dass das 17.Jhdt. zur Hälfte vom 30 jährigen Krieg geprägt war und auch in den Folgejahrzehnten schwer daran zu knabbern hatte.
Generell gab es damals für unsere Region Westpfalz und Hunsrück die Regelung
das die Braut die Mitgift in die Ehe brachte.
War die Braut nicht die Erbtochter so war ihre Mitgift auch ihr Erbteil.
Sie hatte also beim Tode der Eltern sonst nichts mehr zu erwarten.
Das mit in die Ehe gebrachte Vermögen verwaltete der Mann obwohl es rechtlich gesehen der Frau gehörte.
Mit dem Tode der Frau ging ihre Mitgift, falls noch etwas vorhanden in die Erbmasse der Kinder über.
Rechtlich konnte sich daraus der Fall ergeben, dass wenn der erste Ehemann verstarb und die Frau wieder heiratete, die Mitgift an die Familie des zweiten Mannes fiel und nicht an die Kinder des ersten Mannes.
Wie hoch die Mitgift war, hing von der sozialen Stellung des Bräutigams ab. Hieraus ergab sich früher, daß Frauen aus sozial niedrigeren Schichten unmöglich in eine höhere Schicht einheiraten konnten, und das, ob wohl es dafür keine Verbote gab.
Oftmals gab es auch das Familien sich hoch verschuldeten oder große Teile ihres Besitzes verpfändeten um ihre Tochter in eine
bessergestellte Familie einheiraten zu lassen.
Da es aber eine sehr arme Zeit war gab es hier eher das System Aussteuer.
Die Braut erhielt vom Tage der Konfirmation oder Kommunion an eine Aussteuerkiste.
Zur Konfirmation oder Kommunion, Geburtstagen oder Weihnachten erhielt das Mädchen als Geschenk Güter wie Bettwäsche, Geschirr, Besteck , Kochgeschirr usw. und das Mädchen sammelte dies in einer Aussteuerkiste.
Dieses wurde solange gesammelt bis das Mädchen sich verheiratete.
Die Aussteuerkiste sollte also sicherstellen dass ein eigener Haushalt unterhalten werden konnte.
Obwohl die meisten Internet Lexika sagen das es dieses System nicht mehr gibt ist es hier in der Westpfalz und im Hunsrück heute noch immer sehr oft anzutreffen.