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Ehegäumer - Protokoll Kanton Appenzell AR

Verfasst: So 6. Dez 2009, 17:05
von Daniel Gubler-Jones
letze Woche habe ich bei der Mikrofilme der Mormonen den Familienbücher Wolfhalden angeschaut. Beim Eintrag des Sebastian Tobler (1806-1870) [Korrektur] steht zwei Nachweise nach dem Ehegäumer-Protokoll. Ich bin ganz neugierig was drin steht. Sind diese Protokoll im Staatsarchiv in Herisau zu finden? Ich bin Amerikaner und kann leider nicht nur dahin gehen und durchsuchen. :)

Danke schön für alle Antworten hierauf.

Daniel Gubler-Jones

Ehegäumer - Protokoll in Appenzell-AR

Verfasst: So 6. Dez 2009, 17:52
von Wolf
Hallo Daniel,

das kann ich Dir leider nicht sagen - aber Dr.Witschi im Staatsarchiv in Herisau weiss das natürlich. Er ist sehr hilfsbereit - schick' ihm doch eine Mail.

Re: Ehegäumer - Protokoll Kanton Appenzell AR

Verfasst: So 3. Jul 2022, 14:17
von Wolf
Sittengerichte wurden in den reformierten Regionen mit der Reformation zügig eingerichtet: in Zürich, Schaffhausen, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden hiessen sie Ehegericht, in Basel Bann und in Bern Chorgericht [so benannt, weil die Verhandlungen im Sitzungszimmer des ehemaligen Chorherrenstiftes stattfanden]. Ehrbarkeit und Stillstand sind weitere übliche Bezeichnungen. Die Ehegaumer / Ehegäumer waren Teil dieser Sittengerichte.

Mit Ende des Ancien Regime wurden diese kirchlichen Sittengerichte grossenteils abgeschafft, tw. aber auch wieder rekonstituiert - bis 1848. In Ausserrhoden haben die Ehegäumer als kantonale Institution aber auch später noch bestanden - siehe den Artikel aus dem Gesetzbuch von 1864.

Re: Ehegäumer - Protokoll Kanton Appenzell AR

Verfasst: So 3. Jul 2022, 17:21
von Peter.D
Der Artikel über die Sittengerichte im HLS bringt leider die Bezeichnungen der unteren und oberen Instanzen der Sittengerichte durcheinander: im Kanton Bern war das Obere Ehegericht, auch Ober-Chorgericht genannt, in der Stadt Bern die obere Instanz. Die Chorgerichte der Kirchgemeinden dienten als Kontroll- und Untersuchungsinstanz für das Obere Ehegericht und waren ausserdem für die lokale Sittenüberwachung zuständig. Im Kanton Zürich war das Ehegericht in Zürich die obere Instanz mit den Stillständen in den einzelnen Kirchgemeinden, in Basel wiederum das Ehegericht mit dem Bann bzw. Consistoire in den Kirchgemeinden.

Bei der Revision der Basler Ehegerichtsordnung in den 1830er-Jahren wurde die Abschaffung des Ehegerichts zwar geprüft, da es aber angeblich in der Bevölkerung sehr geschätzt war, noch bis 1875 beibehalten! Wie beliebt es jedenfalls auf der Landschaft war, zeigt Baselland: bereits der provisorische Halbkanton ersetzte 1832 das Ehegericht durch die jeweiligen rein weltlichen Bezirksgerichte.

Peter

Re: Ehegäumer - Protokoll Kanton Appenzell AR

Verfasst: So 3. Jul 2022, 18:01
von Wolf
Vielen Dank für Deine Hinweise, Peter !