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Familiaris

Verfasst: Di 29. Dez 2009, 14:23
von Harry
Hallo in die Runde!

Ich habe gefunden:
28. März 1541; Johannes Z., familiaris des Landeshauptmannes ist Zeuge ....

Meine Frage(n):
Der familiaris ist mir bereits öfter untergekommen. Übersetze ich dies (als Nicht-Lateiner) richtig mit:
Haus-/Vermögens-/Liegenschftsverwalter?

Welche speziellen Aufgaben hatte ein familiaris?

Ist der familiaris ein nur für das Wallis typisches Amt, oder gab es diese Bezeichnung auch in den anderen Kantonen?

Ich wünsche einen guten Rutsch und viel Forscherglück 2010!

familiaris

Verfasst: Di 29. Dez 2009, 14:38
von eritro
Der Begriff Familiaris (zum Haus gehörig) bedeutete im Mittelalter Hausgenosse. Der Familiaris war Mitbewohner einer Hausgemeinschaft und konnte natürlich auch als Haus- und Vermögensverwalter tätig sein, aber eine Berufsbezeichnung war es kaum.

eritro

familiaris

Verfasst: Di 29. Dez 2009, 18:10
von Thomas
familiaris bedeutet “zum Hauswesen, zur Familie gehörig“, wobei der Begriff “Familie“ weit auszulegen ist, also auch Bedienstete umfassen kann. Je nach dem Zusammenhang ist ein “familiaris“ ein Diener (Knecht, Magd), ein Hausgenosse, oder enger Freund, Vertrauter. In letzterer Bedeutung kann auch ein treuhänderischer Verwalter gemeint sein.

Gruss

Thomas

Was ist ein "familiaris"?

Verfasst: Fr 1. Jan 2010, 13:44
von Harry
Hallo - und Prosit Neujahr!

Vielen Dank für die Auskünfte - das hilft mir weiter.
Alles Gute und viel Forscherglück in 2010.