Hintersässen im Kanton Bern
Begriffsbestimmungen - Definitions
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hhg
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Hintersässen im Kanton Bern
Um 1650 findet sich bei Taufeinträgen in Röthenbach i. E. die Angabe Hintersässe in Mättenbül, später in Berg (vielleicht Belpberg?).
Ich habe die vage Vorstellung, ein Hintersässe ist das letzten Glied im Lehenssystem, also eine Art Unterpächter, der sich wohl durch Abgaben und Dienstpflichten eine Art Bürgerrecht erwerben konnte.
Weiss jemand Genaueres über den Status von Hintersässen in der Region?
Ich habe die vage Vorstellung, ein Hintersässe ist das letzten Glied im Lehenssystem, also eine Art Unterpächter, der sich wohl durch Abgaben und Dienstpflichten eine Art Bürgerrecht erwerben konnte.
Weiss jemand Genaueres über den Status von Hintersässen in der Region?
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hpj
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Aha, hier geht's wohl weiter um die Aufdeckung auch täufergeschichtlicher Bezüge der Güngerichs! Weiter viel Erfolg! Was Begriffe wie "Hintersassen" angeht, wo es regional keine einschneidenden Bedeutungsunterschiede gibt. lohnt sich allemal ein Blick in das Historische Lexikon, also in diesem Falle http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D15998.php !
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Stephleuen
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Die Dorfgemeinschaft wie wir sie heute kennen ist keine Selbstverständlichkeit sondern durch eine lang anhaltende Entwicklung durch viele Jahrhunderte enstanden.
Eine heutige Gemeinde im Kanton Bern besteht
a. aus der Einwohnergemeinde
b. der Bürger- oder Burgergemeinde
c. der Kirchgemeinde
Im 17. Jahrhundert bestand eine Dorfgemeinschaft aus der Bursami. das sind Personen die sich in der Dorfgemeinschaft einkauften, Liegenschaften, Felder, Aecker und Wälder besitzen. Die Bursami bildet eine Art Genossenschaft. Die Angehörigen einer Bursame habe Anrecht an der Gemeinsamen Allmende und am gemeinsamen Allmendwald. Aus der Bursami werden die Vierer gebildet, rekrutieren sich die CHorrichter und die Gerichtsässen der niederen Gerichten und die Landrichter die an den Landgerichtstagen teilnehmen. Vergleiche dazu auch meinen Thread zu der Verwaltung im alten Staate Bern. Dort habe ich über die Organisation auf dem Dorf ein Organigram eingestellt. Aus der Bursami werden der Ammann und der Weibel bestimmt auch den Weinschätzer und der Bannwart. Die Bursami ist die elitäre Schicht eines Dorfes. Die Angehörigen der Bursami nehmen an den Gemindeversammlungen teil und haben ein Wahl- und Abstimmungsrecht.
Hintersässe sind Angehörige einer Dorfgemeinschaft die zwar an der Gemeindeversammlung teilnehmen können wenn sie wollen aber kein Wahl- und Stimmrecht besitzen. Um in einer Dorfgemeinschaft als Hintersäss aufgenommen werden zu können muss ein Eintrittsgeld bezahlt werden - Hintersässengeld. Das Hintersässengeld muss im Gegensatz zu Angehörigen der Bursami jährlich entrichtet werden.
Angehörige der Bursami verwalten alle Güter genossenschaftlich, d. h. sie bezahlen keine Steuern leisten aber dafür bestimmte Fuhrungen und Arbeiten. ZB. Kirchenrenovation usw.
Die Dritte Schicht eines Dorfes sind die Armen, Heimatlosen und Tagelöhner- Müssiggänger, werden sie auch genannt.
Irgendwo hier im Board Bern ist weiter noch einen Aufsatz zur Burgerfrage und dem Heimatrecht im Kanton Bern. Darin sind diese Themen ebenfalls erklärt und der Unterschied dargestellt.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
Eine heutige Gemeinde im Kanton Bern besteht
a. aus der Einwohnergemeinde
b. der Bürger- oder Burgergemeinde
c. der Kirchgemeinde
Im 17. Jahrhundert bestand eine Dorfgemeinschaft aus der Bursami. das sind Personen die sich in der Dorfgemeinschaft einkauften, Liegenschaften, Felder, Aecker und Wälder besitzen. Die Bursami bildet eine Art Genossenschaft. Die Angehörigen einer Bursame habe Anrecht an der Gemeinsamen Allmende und am gemeinsamen Allmendwald. Aus der Bursami werden die Vierer gebildet, rekrutieren sich die CHorrichter und die Gerichtsässen der niederen Gerichten und die Landrichter die an den Landgerichtstagen teilnehmen. Vergleiche dazu auch meinen Thread zu der Verwaltung im alten Staate Bern. Dort habe ich über die Organisation auf dem Dorf ein Organigram eingestellt. Aus der Bursami werden der Ammann und der Weibel bestimmt auch den Weinschätzer und der Bannwart. Die Bursami ist die elitäre Schicht eines Dorfes. Die Angehörigen der Bursami nehmen an den Gemindeversammlungen teil und haben ein Wahl- und Abstimmungsrecht.
Hintersässe sind Angehörige einer Dorfgemeinschaft die zwar an der Gemeindeversammlung teilnehmen können wenn sie wollen aber kein Wahl- und Stimmrecht besitzen. Um in einer Dorfgemeinschaft als Hintersäss aufgenommen werden zu können muss ein Eintrittsgeld bezahlt werden - Hintersässengeld. Das Hintersässengeld muss im Gegensatz zu Angehörigen der Bursami jährlich entrichtet werden.
Angehörige der Bursami verwalten alle Güter genossenschaftlich, d. h. sie bezahlen keine Steuern leisten aber dafür bestimmte Fuhrungen und Arbeiten. ZB. Kirchenrenovation usw.
Die Dritte Schicht eines Dorfes sind die Armen, Heimatlosen und Tagelöhner- Müssiggänger, werden sie auch genannt.
Irgendwo hier im Board Bern ist weiter noch einen Aufsatz zur Burgerfrage und dem Heimatrecht im Kanton Bern. Darin sind diese Themen ebenfalls erklärt und der Unterschied dargestellt.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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hhg
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Vielen Dank für die Hinweise, besonders an Stephan. Du schaffst es immer wieder, meine diffusen Vorstellungen in ein klares Bild zu bringen. Dass das Hintersässengeld jährlich entrichtet wird ist ein interessanter Hintergrund, die Familie bleibt nicht in einer Gemeinde.
Gerüchteweise habe ich auch über Abzugsgelder gehört, die vor einer Übersiedlung von Bern in den Jura gezahlt wurden (um 1690) - fallen solche Zahlungen in eine ähnliche Kategorie, als Freikauf von Bürgerpflichten?
Gerüchteweise habe ich auch über Abzugsgelder gehört, die vor einer Übersiedlung von Bern in den Jura gezahlt wurden (um 1690) - fallen solche Zahlungen in eine ähnliche Kategorie, als Freikauf von Bürgerpflichten?
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Stephleuen
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Hallo Helmut
Danke für die Blumen!
Das kann zutreffen, dass eine Familie über viele Jahre als Hintersäss in einem Dorf verblieb und dann aus welchen Gründen auch immer weiterzog. Es kann aber auch sein dass Mitglieder einer Familie sich in die Bursami aufnehmen liessen und der Rest der Familie als Hintersässe weiterzog.
Nun Achtung bei den Hintersässengeldern und Austrittsgeldern. Die Höhe dieser Gelder konnten von Gemeinde zu Gemeinde varieren. Manch eine Gemeinde hob ihr Hintersässengeld dermassen hoch an, dass sie alle interessierten gleich wieder auf diese Art vertrieben. Solche Gemeinden wollten die ärmeren Hintersässe nicht und noch weniger die Armen und Müssiggänger. 1676/79 erliess die bernische Obrigkeit den sogenannten Armenerlass und bildete den Grundstein zum heutigen heimatrecht! Jede Person erhielt ein Heimatrecht in dieser Gemeinde in der er sich zu diesem Zeitpunkt gerade aufhielt. Deshalb gibt es auch so viele Familien mit einem und demselben Familienamen die aber in verschiedenen Orten Heimatberechtigt sind. Ab dann bildeten die Bursami die "Burger" und die Hintersässen die "Bürger". Zogen sie in eine andere Gemeinde wurde ihnen einen Heimatschein ausgestellt.
Nun wie gesagt waren die Hintersässengelder in ihrer Höhe verschieden: ZB. 50 Gulden, davon waren 10 Gulden für den Landvogt, 10 Gulden in die Reisskasse der Landvogtei und der Rest ging in die Dorfkasse und in die Armenkasse der Gemeinde. Das jährliche Hintersässengeld war dann nicht mehr so hoch, evtl. zwischen 1 - 5 Gulden (ca.). Das Austritsgeld war nur noch ein symbolischer Betrag der vermutlich wiederum in die Armenkasse der Gemeinde floss. Wenn Du einmal Gelegenheit hast in einem Bürgerort der Güngerich im Kanton BErn in ein Gemeindearchiv zu gelangen verlange deshalb unbedingt die Armenrechnungen. Darin ist ersichtlich wer wieviel bezahlte und in welchem Status er zum Dorf stand.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
Danke für die Blumen!
Das kann zutreffen, dass eine Familie über viele Jahre als Hintersäss in einem Dorf verblieb und dann aus welchen Gründen auch immer weiterzog. Es kann aber auch sein dass Mitglieder einer Familie sich in die Bursami aufnehmen liessen und der Rest der Familie als Hintersässe weiterzog.
Nun Achtung bei den Hintersässengeldern und Austrittsgeldern. Die Höhe dieser Gelder konnten von Gemeinde zu Gemeinde varieren. Manch eine Gemeinde hob ihr Hintersässengeld dermassen hoch an, dass sie alle interessierten gleich wieder auf diese Art vertrieben. Solche Gemeinden wollten die ärmeren Hintersässe nicht und noch weniger die Armen und Müssiggänger. 1676/79 erliess die bernische Obrigkeit den sogenannten Armenerlass und bildete den Grundstein zum heutigen heimatrecht! Jede Person erhielt ein Heimatrecht in dieser Gemeinde in der er sich zu diesem Zeitpunkt gerade aufhielt. Deshalb gibt es auch so viele Familien mit einem und demselben Familienamen die aber in verschiedenen Orten Heimatberechtigt sind. Ab dann bildeten die Bursami die "Burger" und die Hintersässen die "Bürger". Zogen sie in eine andere Gemeinde wurde ihnen einen Heimatschein ausgestellt.
Nun wie gesagt waren die Hintersässengelder in ihrer Höhe verschieden: ZB. 50 Gulden, davon waren 10 Gulden für den Landvogt, 10 Gulden in die Reisskasse der Landvogtei und der Rest ging in die Dorfkasse und in die Armenkasse der Gemeinde. Das jährliche Hintersässengeld war dann nicht mehr so hoch, evtl. zwischen 1 - 5 Gulden (ca.). Das Austritsgeld war nur noch ein symbolischer Betrag der vermutlich wiederum in die Armenkasse der Gemeinde floss. Wenn Du einmal Gelegenheit hast in einem Bürgerort der Güngerich im Kanton BErn in ein Gemeindearchiv zu gelangen verlange deshalb unbedingt die Armenrechnungen. Darin ist ersichtlich wer wieviel bezahlte und in welchem Status er zum Dorf stand.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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hhg
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Hallo Stephan,
schon Anfang 1600 notieren Pfarrer gelegentlich Taufen Uß Bewilligung oder Uf Befehl von Predicanten der Nachbarpfarreien, oder gehört sonst nach .... Das kann man wohl auch als Vorläufer des heutigen Heimatrechts sehen, oder?
In dem mir bekannten Fall ist ein Abzugsgeld von 800 Pfund genannt. Richtete sich die Höhe nach der finanziellen Situation des Auswanderers?
schon Anfang 1600 notieren Pfarrer gelegentlich Taufen Uß Bewilligung oder Uf Befehl von Predicanten der Nachbarpfarreien, oder gehört sonst nach .... Das kann man wohl auch als Vorläufer des heutigen Heimatrechts sehen, oder?
In dem mir bekannten Fall ist ein Abzugsgeld von 800 Pfund genannt. Richtete sich die Höhe nach der finanziellen Situation des Auswanderers?
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Stephleuen
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Das sind Zuordnungen die der Pfarrer macht damit er 20 Jahre später noch weiss wer er genau getauft hat. Besonders in Orten wo vile verschiedene Familien ein und denselben Namen hatten musste er solche Notizen anfügen. Andererseits war ja eben die Taufe eines der heiligen Sakramente die der Protestantismus nach dem Reformationsedikt von 1528/29/30 von Bern, mit sich nahm. Im Katholizismus sind es 7 heilige Sakramente die traditionsbedingt angewendet werden. Im Protestantismus sind es die Taufe, Konfimation (in KB Admission genannt), die Eheschliessung und ab ca. erste Hälfte 18. Jh. der Tod also die Abdankungsfeier.
Mit der Taufe bekräftigt der Taufvater gegenüber dem Staat auch, dass er die neue Religion (Protestantismus) angenommen hat und nicht einer Täufergemeinschaft beigetreten ist. Also auch eine Art politische Kontrolle des Staates - erste Schritte zum Schnüffelstaat.......
Nun wurden die ersten Kirchen in unseren Landen als eine Stiftung errichtet zum Wohl des eigenen Seelenheils und zum Wohl all deren ein Grundherr in irgend einer Form verpflichtet war. Also das sind die Dienstleute, Lehenleute, Leibeigene, die eigenen Eltern und Schwiegereltern. Die eigenen Kinder und Geschwister. Für all diese MEnschen soll an seinem wiederkehrenden Todestag die MEsse und das Gebet gsprochen werden... irgendwie doch sehr schön.... (Ich bin im Besitze des Testamentes der Anna von Felschen, Ehefrau des Peters von Krauchthal. Ich bin tief beeindruckt mit welcher innigkeit diese wunderbare Frau um das Wohl ihrer Leibeigenen Menschen nach ihrem Tod sich verbunden und verpflichtet fühlt). Nun waren die Angehörigen einer Herrrschaft der Kirche die ihr Herr gestiftet hat hörig- daher auch der Name Kirchöre- man ist der Kirche hörig die innerhalb der Herrschaft wo man lebt - zu ge hörig zu dieser Kirche. Bern ist Rechtsnachfolger dieser Grundherren. Es bedurfte zum taufen wie zum heiraten in einer anderen Kirche die Erlaubnis.
Diese Pfarrerbemerkungen sind ja häufig anzutreffen und können sicher auch im langen Entwicklungsprozess in die Richtung des Heimatrechtes weisen.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
Mit der Taufe bekräftigt der Taufvater gegenüber dem Staat auch, dass er die neue Religion (Protestantismus) angenommen hat und nicht einer Täufergemeinschaft beigetreten ist. Also auch eine Art politische Kontrolle des Staates - erste Schritte zum Schnüffelstaat.......
Nun wurden die ersten Kirchen in unseren Landen als eine Stiftung errichtet zum Wohl des eigenen Seelenheils und zum Wohl all deren ein Grundherr in irgend einer Form verpflichtet war. Also das sind die Dienstleute, Lehenleute, Leibeigene, die eigenen Eltern und Schwiegereltern. Die eigenen Kinder und Geschwister. Für all diese MEnschen soll an seinem wiederkehrenden Todestag die MEsse und das Gebet gsprochen werden... irgendwie doch sehr schön.... (Ich bin im Besitze des Testamentes der Anna von Felschen, Ehefrau des Peters von Krauchthal. Ich bin tief beeindruckt mit welcher innigkeit diese wunderbare Frau um das Wohl ihrer Leibeigenen Menschen nach ihrem Tod sich verbunden und verpflichtet fühlt). Nun waren die Angehörigen einer Herrrschaft der Kirche die ihr Herr gestiftet hat hörig- daher auch der Name Kirchöre- man ist der Kirche hörig die innerhalb der Herrschaft wo man lebt - zu ge hörig zu dieser Kirche. Bern ist Rechtsnachfolger dieser Grundherren. Es bedurfte zum taufen wie zum heiraten in einer anderen Kirche die Erlaubnis.
Diese Pfarrerbemerkungen sind ja häufig anzutreffen und können sicher auch im langen Entwicklungsprozess in die Richtung des Heimatrechtes weisen.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Stephleuen
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Das könnte durchaus so sein. Das Wucher herschte ist auch anzunehmen. ......und hat man einmal einen fetten Fisch an der Angel lässt man ihn ungern gehen......In dem mir bekannten Fall ist ein Abzugsgeld von 800 Pfund genannt. Richtete sich die Höhe nach der finanziellen Situation des Auswanderers?
Ob vor 400 Jahren oder heute - Geld ist doch Geld - das hat man vor 400 Jahren als angenehm empfunden wie heute auch - und der eigene Geldbeutel liegt halt damals wie heute immer noch näher als der liebe Gott.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Stephleuen
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Sorry ich habe das höchste protestantische Sakrament und gleichzeitig wärend den Reformationsgesprächen zwischen Zürich und Bern 1528/29 das umstrittenste, vergessen, das Abendmahl.Das sind Zuordnungen die der Pfarrer macht damit er 20 Jahre später noch weiss wer er genau getauft hat. Besonders in Orten wo vile verschiedene Familien ein und denselben Namen hatten musste er solche Notizen anfügen. Andererseits war ja eben die Taufe eines der heiligen Sakramente die der Protestantismus nach dem Reformationsedikt von 1528/29/30 von Bern, mit sich nahm. Im Katholizismus sind es 7 heilige Sakramente die traditionsbedingt angewendet werden. Im Protestantismus sind es die Taufe, Konfimation (in KB Admission genannt), die Eheschliessung und ab ca. erste Hälfte 18. Jh. der Tod also die Abdankungsfeier.
Nur wer für seine Sünden Busse getan hat ist wieder rein für das Abendmahl. Wer das Abendmahl versündigt dennoch einnimmt leugnet Jesus Christus als Sohn Gottes, der stellt sich mit Judas gleich und wird durch die Gerechtigkeit Gottes bestraft, das jüngste Gericht als Ziel dieses mit reiner Sehle anzutreten. In dieser alten Weltanschauung ist nun die Taufe ein wesentlicher Bestandteil.
Die theologische Rechtfertigung dazu findet sich in der biblischen Erklärung im 1. Korintherbrief 11, 27 -29: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blute; solches tut, so oft ihr's trinket, zu meinem Gedächtnis. Denn so oft ihr von diesem Brot esset und von diesem Kelch trinket, sollt ihr des Herrn Tod verkündigen, bis daß er kommt. Welcher nun unwürdig von diesem Brot isset oder von dem Kelch des Herrn trinket, der ist schuldig an dem Leib und Blut des Herrn. Der Mensch prüfe aber sich selbst, und also esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch. Denn welcher unwürdig isset und trinket, der isset und trinket sich selber zum Gericht, damit, daß er nicht unterscheidet den Leib des Herrn…
Hui ein bischen viel Religion
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Stephleuen
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Matthaeus 3,7: Als er nun viele Pharisäer und Sadduzäer sah zu seiner Taufe kommen, sprach er zu ihnen: Ihr Otterngezüchte, wer hat denn euch gewiesen, daß ihr dem künftigen Zorn entrinnen werdet?
Matthaeus 3,11: Ich taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker denn ich, dem ich nicht genugsam bin, seine Schuhe zu tragen; der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen.
Matthaeus 20,22: Aber Jesus antwortete und sprach: Ihr wisset nicht, was ihr bittet. Könnt ihr den Kelch trinken, den ich trinken werde, und euch taufen lassen mit der Taufe, mit der ich getauft werde? Sie sprachen zu ihm: Jawohl.
Matthaeus 20,23: Und er sprach zu ihnen: Meinen Kelch sollt ihr zwar trinken, und mit der Taufe, mit der ich getauft werde, sollt ihr getauft werden; aber das sitzen zu meiner Rechten und Linken zu geben steht mir nicht zu, sondern denen es bereitet ist von meinem Vater.
Matthaeus 21,25: Woher war die Taufe des Johannes? War sie vom Himmel oder von den Menschen? Da dachten sie bei sich selbst und sprachen: Sagen wir, sie sei vom Himmel gewesen, so wird er zu uns sagen: Warum glaubtet ihr ihm denn nicht?
Markus 1,4: Johannes, der war in der Wüste, taufte und predigte von der Taufe der Buße zur Vergebung der Sünden.
Markus 1,8: Ich taufe euch mit Wasser; aber er wird euch mit dem Heiligen Geist taufen.
Markus 10,38: Jesus aber sprach zu ihnen: Ihr wisset nicht, was ihr bittet. Könnt ihr den Kelch trinken, den ich trinke, und euch taufen lassen mit der Taufe, mit der ich getauft werde?
Markus 10,39: Sie sprachen zu ihm: Ja, wir können es wohl. Jesus aber sprach zu ihnen: Ihr werdet zwar den Kelch trinken, den ich trinke, und getauft werden mit der Taufe, mit der ich getauft werde;
Markus 11,30: Die Taufe des Johannes, war sie vom Himmel oder von den Menschen? Antwortet mir!
Lukas 3,3: Und er kam in alle Gegend um den Jordan und predigte die Taufe der Buße zur Vergebung Sünden,
Lukas 3,16: antwortete Johannes und sprach zu allen: Ich taufe euch mit Wasser; es kommt aber ein Stärkerer nach mir, dem ich nicht genugsam bin, daß ich die Riemen seiner Schuhe auflöse; der wird euch mit dem heiligen Geist und mit Feuer taufen.
Lukas 7,29: Und alles Volk, das ihn hörte, und die Zöllner gaben Gott recht und ließen sich taufen mit der Taufe des Johannes.
Lukas 12,50: Aber ich muß mich zuvor taufen lassen mit einer Taufe; wie ist mir so bange, bis sie vollendet werde!
Lukas 20,4: Die Taufe des Johannes, war sie vom Himmel oder von Menschen?
Johannes 1,26: Johannes antwortete ihnen und sprach: Ich taufe mit Wasser; aber er ist mitten unter euch getreten, den ihr nicht kennt.
Apostel 1,22: von der Taufe des Johannes an bis auf den Tag, da er von uns genommen ist, ein Zeuge seiner Auferstehung mit uns werden.
Apostel 10,37: die durchs ganze jüdische Land geschehen ist und angegangen in Galiläa nach der Taufe, die Johannes predigte:
Apostel 13,24: wie denn Johannes zuvor dem Volk Israel predigte die Taufe der Buße, ehe denn er anfing.
Apostel 18,25: Dieser war unterwiesen im Weg des HERRN und redete mit brünstigem Geist und lehrte mit Fleiß von dem HERRN, wußte aber allein von der Taufe des Johannes.
Apostel 19,3: Und er sprach zu ihnen: Worauf seid ihr getauft? Sie sprachen: Auf die Taufe des Johannes.
Apostel 19,4: Paulus aber sprach: Johannes hat getauft mit der Taufe der Buße und sagte dem Volk, daß sie glauben sollten an den, der nach ihm kommen sollte, das ist an Jesum, daß der Christus sei.
Roemer 6,4: So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, auf daß, gleichwie Christus ist auferweckt von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, also sollen auch wir in einem neuen Leben wandeln.
Epheser 4,5: ein HERR, ein Glaube, eine Taufe;
Kolosser 2,12: indem ihr mit ihm begraben seid durch die Taufe; in welchem ihr auch seid auferstanden durch den Glauben, den Gott wirkt, welcher ihn auferweckt hat von den Toten.
Hebraeer 6,2: von der Taufe, von der Lehre, vom Händeauflegen, von der Toten Auferstehung und vom ewigen Gericht.
1. Petrus 3,21: welches nun auch uns selig macht in der Taufe, die durch jenes bedeutet ist, nicht das Abtun des Unflats am Fleisch, sondern der Bund eines guten Gewissens mit Gott durch die Auferstehung Jesu Christi,
BEste Grüsse Stephan Leuenberger
Matthaeus 3,11: Ich taufe euch mit Wasser zur Buße; der aber nach mir kommt, ist stärker denn ich, dem ich nicht genugsam bin, seine Schuhe zu tragen; der wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen.
Matthaeus 20,22: Aber Jesus antwortete und sprach: Ihr wisset nicht, was ihr bittet. Könnt ihr den Kelch trinken, den ich trinken werde, und euch taufen lassen mit der Taufe, mit der ich getauft werde? Sie sprachen zu ihm: Jawohl.
Matthaeus 20,23: Und er sprach zu ihnen: Meinen Kelch sollt ihr zwar trinken, und mit der Taufe, mit der ich getauft werde, sollt ihr getauft werden; aber das sitzen zu meiner Rechten und Linken zu geben steht mir nicht zu, sondern denen es bereitet ist von meinem Vater.
Matthaeus 21,25: Woher war die Taufe des Johannes? War sie vom Himmel oder von den Menschen? Da dachten sie bei sich selbst und sprachen: Sagen wir, sie sei vom Himmel gewesen, so wird er zu uns sagen: Warum glaubtet ihr ihm denn nicht?
Markus 1,4: Johannes, der war in der Wüste, taufte und predigte von der Taufe der Buße zur Vergebung der Sünden.
Markus 1,8: Ich taufe euch mit Wasser; aber er wird euch mit dem Heiligen Geist taufen.
Markus 10,38: Jesus aber sprach zu ihnen: Ihr wisset nicht, was ihr bittet. Könnt ihr den Kelch trinken, den ich trinke, und euch taufen lassen mit der Taufe, mit der ich getauft werde?
Markus 10,39: Sie sprachen zu ihm: Ja, wir können es wohl. Jesus aber sprach zu ihnen: Ihr werdet zwar den Kelch trinken, den ich trinke, und getauft werden mit der Taufe, mit der ich getauft werde;
Markus 11,30: Die Taufe des Johannes, war sie vom Himmel oder von den Menschen? Antwortet mir!
Lukas 3,3: Und er kam in alle Gegend um den Jordan und predigte die Taufe der Buße zur Vergebung Sünden,
Lukas 3,16: antwortete Johannes und sprach zu allen: Ich taufe euch mit Wasser; es kommt aber ein Stärkerer nach mir, dem ich nicht genugsam bin, daß ich die Riemen seiner Schuhe auflöse; der wird euch mit dem heiligen Geist und mit Feuer taufen.
Lukas 7,29: Und alles Volk, das ihn hörte, und die Zöllner gaben Gott recht und ließen sich taufen mit der Taufe des Johannes.
Lukas 12,50: Aber ich muß mich zuvor taufen lassen mit einer Taufe; wie ist mir so bange, bis sie vollendet werde!
Lukas 20,4: Die Taufe des Johannes, war sie vom Himmel oder von Menschen?
Johannes 1,26: Johannes antwortete ihnen und sprach: Ich taufe mit Wasser; aber er ist mitten unter euch getreten, den ihr nicht kennt.
Apostel 1,22: von der Taufe des Johannes an bis auf den Tag, da er von uns genommen ist, ein Zeuge seiner Auferstehung mit uns werden.
Apostel 10,37: die durchs ganze jüdische Land geschehen ist und angegangen in Galiläa nach der Taufe, die Johannes predigte:
Apostel 13,24: wie denn Johannes zuvor dem Volk Israel predigte die Taufe der Buße, ehe denn er anfing.
Apostel 18,25: Dieser war unterwiesen im Weg des HERRN und redete mit brünstigem Geist und lehrte mit Fleiß von dem HERRN, wußte aber allein von der Taufe des Johannes.
Apostel 19,3: Und er sprach zu ihnen: Worauf seid ihr getauft? Sie sprachen: Auf die Taufe des Johannes.
Apostel 19,4: Paulus aber sprach: Johannes hat getauft mit der Taufe der Buße und sagte dem Volk, daß sie glauben sollten an den, der nach ihm kommen sollte, das ist an Jesum, daß der Christus sei.
Roemer 6,4: So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, auf daß, gleichwie Christus ist auferweckt von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, also sollen auch wir in einem neuen Leben wandeln.
Epheser 4,5: ein HERR, ein Glaube, eine Taufe;
Kolosser 2,12: indem ihr mit ihm begraben seid durch die Taufe; in welchem ihr auch seid auferstanden durch den Glauben, den Gott wirkt, welcher ihn auferweckt hat von den Toten.
Hebraeer 6,2: von der Taufe, von der Lehre, vom Händeauflegen, von der Toten Auferstehung und vom ewigen Gericht.
1. Petrus 3,21: welches nun auch uns selig macht in der Taufe, die durch jenes bedeutet ist, nicht das Abtun des Unflats am Fleisch, sondern der Bund eines guten Gewissens mit Gott durch die Auferstehung Jesu Christi,
BEste Grüsse Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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eritro
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Guten Morgen
Was Stephan Leuenberger zu den Hintersässen schreibt, kann ich beistimmen, nur sollte er noch anfügen, dass es sich bei den Hintersässen um zugezogene Personen oder Familien handelt. Bei den Gemeindeversammlungen oder Bursami, meistens einer Maien- und Herbstgemeinde, hatten sie anwesend zu sein.
Nicht einverstanden bin ich, dass man Abzugs- mit Austrittsgelder der Gemeinde vermischt oder verwechselt.
Das Abzugsgeld war eine landeshoheitliche Steuer, die erhoben wurde auf Kapital das ins Ausland abgezogen wurde. Falls die betroffenen Landeshoheiten gegenseitig auf das Abzugsgeld verzichteten, hatte man diese Steuer nicht zu bezahlen und das Kapital war abzugsfrei. In der Regel wurden in der Eidgenossenschaft 5 bis 10 Prozent des Kapitals als Abzugsgeld eingefordert. Im Thurgau war es so, dass der Landvogt zuhanden der regierenden Orte vom Kapital, das in die regierenden Orte (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG und ab 1712 BE) floss 5 %, in die übrige Eidgenossenschaft 6 % und ins Ausland 10 % Abzugsgeld einforderte. Im Bezug auf den Jura bzw. in das Fürstbistum Basel, kann angenommen werden, dass das Fürstbistum als teilweise zugewandter Ort der Eidgenossenschaft angesehen wurde und man vermutlich für den südlichen Teil 5 % und für den nicht zur Eidgenossenschaft zählenden nördlichen Teil 10 % abverlangte. Das würde dann für den oben erwähnten Fall bedeuten, dass bei 800 Pfund Abzugsgeld für den nördlichen Teil 8000 Pfund und für den südlichen Teil 16000 Pfund aus dem Bernbiet abgezogen wurden.
eritro
Was Stephan Leuenberger zu den Hintersässen schreibt, kann ich beistimmen, nur sollte er noch anfügen, dass es sich bei den Hintersässen um zugezogene Personen oder Familien handelt. Bei den Gemeindeversammlungen oder Bursami, meistens einer Maien- und Herbstgemeinde, hatten sie anwesend zu sein.
Nicht einverstanden bin ich, dass man Abzugs- mit Austrittsgelder der Gemeinde vermischt oder verwechselt.
Das Abzugsgeld war eine landeshoheitliche Steuer, die erhoben wurde auf Kapital das ins Ausland abgezogen wurde. Falls die betroffenen Landeshoheiten gegenseitig auf das Abzugsgeld verzichteten, hatte man diese Steuer nicht zu bezahlen und das Kapital war abzugsfrei. In der Regel wurden in der Eidgenossenschaft 5 bis 10 Prozent des Kapitals als Abzugsgeld eingefordert. Im Thurgau war es so, dass der Landvogt zuhanden der regierenden Orte vom Kapital, das in die regierenden Orte (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG und ab 1712 BE) floss 5 %, in die übrige Eidgenossenschaft 6 % und ins Ausland 10 % Abzugsgeld einforderte. Im Bezug auf den Jura bzw. in das Fürstbistum Basel, kann angenommen werden, dass das Fürstbistum als teilweise zugewandter Ort der Eidgenossenschaft angesehen wurde und man vermutlich für den südlichen Teil 5 % und für den nicht zur Eidgenossenschaft zählenden nördlichen Teil 10 % abverlangte. Das würde dann für den oben erwähnten Fall bedeuten, dass bei 800 Pfund Abzugsgeld für den nördlichen Teil 8000 Pfund und für den südlichen Teil 16000 Pfund aus dem Bernbiet abgezogen wurden.
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Hallo eritro,
vielen Dank. Der Auswanderer pachtet später größere Güter, schon plausibel, dass es nicht um Bagatellbeträge ging. Über die Zahlung des Abzugsgelds habe ich ein Datum, die Angabe stammt sicher aus irgend einem Archivmaterial. Wo könnte man suchen?
vielen Dank. Der Auswanderer pachtet später größere Güter, schon plausibel, dass es nicht um Bagatellbeträge ging. Über die Zahlung des Abzugsgelds habe ich ein Datum, die Angabe stammt sicher aus irgend einem Archivmaterial. Wo könnte man suchen?
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eritro
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Hallo Helmut
Also rein spekulativ, ich weiss kaum etwas über den von dir zitierten Fall, würde ich, falls vorhanden, die entsprechende Jahresrechnung des zuständigen Landvogts (Landvogteiarchiv xy) konsultieren. Ein Abzugsgeld von 800 Pfund müsste in der Jahresrechnung eingetragen sein.
eritro
PS. Zum Abzugsrecht gibt es natürlich auch einen Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz.
Also rein spekulativ, ich weiss kaum etwas über den von dir zitierten Fall, würde ich, falls vorhanden, die entsprechende Jahresrechnung des zuständigen Landvogts (Landvogteiarchiv xy) konsultieren. Ein Abzugsgeld von 800 Pfund müsste in der Jahresrechnung eingetragen sein.
eritro
PS. Zum Abzugsrecht gibt es natürlich auch einen Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz.
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hhg
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Hallo erirtro,
die Angaben würde ich als seriös einschätzen, leider ist eben die Fundstelle nicht weitergegeben worden.
Wenn ich nachhaken darf - wäre bei einer Herkunft von Heimberg/Stäffisburg als Landvogtei Thun und als Aufbewahrungsort das StA Bern anzunehmen?
die Angaben würde ich als seriös einschätzen, leider ist eben die Fundstelle nicht weitergegeben worden.
Wenn ich nachhaken darf - wäre bei einer Herkunft von Heimberg/Stäffisburg als Landvogtei Thun und als Aufbewahrungsort das StA Bern anzunehmen?
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eritro
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Im Archivplan des Staatsarchivs Bern finden sich die Thunbücher in der Archivplansuche an folgender Stelle:
- A Kanzleiarchiv
-- A I - A V Altes Kanzleiarchiv
--- A V Akten der Kanzlei (1296-1831)
---- Ämterbücher (1550-1831)
----- Thunbücher (1529-1831)
------ A V 1261 Band A/I bis A V 1287 Band Nr. 6: 1828-1831.
Infrage kommt wohl die Signatur A V 1273 Band K: 1585-1775.
Hier finden sich Online im Staatsarchiv Bern die
Thunbücher (1529-1831).
eritro
- A Kanzleiarchiv
-- A I - A V Altes Kanzleiarchiv
--- A V Akten der Kanzlei (1296-1831)
---- Ämterbücher (1550-1831)
----- Thunbücher (1529-1831)
------ A V 1261 Band A/I bis A V 1287 Band Nr. 6: 1828-1831.
Infrage kommt wohl die Signatur A V 1273 Band K: 1585-1775.
Hier finden sich Online im Staatsarchiv Bern die
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eritro
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hhg
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Stephleuen
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Status von Hintersässen im Kanton Bern
Guten Morgen eritroOriginal von eritro
Guten Morgen
Was Stephan Leuenberger zu den Hintersässen schreibt, kann ich beistimmen, nur sollte er noch anfügen, dass es sich bei den Hintersässen um zugezogene Personen oder Familien handelt. Bei den Gemeindeversammlungen oder Bursami, meistens einer Maien- und Herbstgemeinde, hatten sie anwesend zu sein.
Nicht einverstanden bin ich, dass man Abzugs- mit Austrittsgelder der Gemeinde vermischt oder verwechselt.
Das Abzugsgeld war eine landeshoheitliche Steuer, die erhoben wurde auf Kapital das ins Ausland abgezogen wurde. Falls die betroffenen Landeshoheiten gegenseitig auf das Abzugsgeld verzichteten, hatte man diese Steuer nicht zu bezahlen und das Kapital war abzugsfrei. In der Regel wurden in der Eidgenossenschaft 5 bis 10 Prozent des Kapitals als Abzugsgeld eingefordert. Im Thurgau war es so, dass der Landvogt zuhanden der regierenden Orte vom Kapital, das in die regierenden Orte (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG und ab 1712 BE) floss 5 %, in die übrige Eidgenossenschaft 6 % und ins Ausland 10 % Abzugsgeld einforderte. Im Bezug auf den Jura bzw. in das Fürstbistum Basel, kann angenommen werden, dass das Fürstbistum als teilweise zugewandter Ort der Eidgenossenschaft angesehen wurde und man vermutlich für den südlichen Teil 5 % und für den nicht zur Eidgenossenschaft zählenden nördlichen Teil 10 % abverlangte. Das würde dann für den oben erwähnten Fall bedeuten, dass bei 800 Pfund Abzugsgeld für den nördlichen Teil 8000 Pfund und für den südlichen Teil 16000 Pfund aus dem Bernbiet abgezogen wurden.
eritro
Besten Dank für Deine Korrekturen und Ergänzungen.
BEste Grüsse
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
Mitglied bei:
Historischer Verein des Kantons Bern
Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung
Genealogisch Heraldische Geselschaft Bern
Jahrbuchvereinigung Oberaargau
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Säntis
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Re: Hintersässen im Kanton Bern
Grüezi Lesende,
als Ergänzung die Threads Hintersassen und Landsassen / Hintersassen / Beisassen / Ansassen
Bochtella
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Bochtella
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